| Gemeinde | Berlingen | ||
| Ortsgemeinde 1970 | Berlingen | ||
| Siedlung | Berlingen | ||
| Flurnamengebiet | Stad | ||
| Namenbuch | Stad, Bäärlinge | ||
| Strasse | Seestrasse 45 | ||
| Assek-Nr. | 10/0-0035 | ||
| Parzelle | 45 | ||
| Schutzziele | Eigenwert: Zu erhalten und zu pflegen ist die Substanz des Gebäudes, das im Äusseren von herausragender und im Inneren von überragender kulturhistorischer Bedeutung ist. Substanziell zu erhalten sind im Äusseren die für den Gesamtbau charakteristischen Konstruktions- und Gestaltungselemente. Substanziell zu erhalten sind im Inneren die historischen Oberflächen und Ausstattungselemente in ihrer Materialität und Formensprache. Denkmalgerechte Anpassungen sind möglich. Schutzumfang: Die Detaillierung des Schutzumfangs ist anhand eines konkreten Bau- oder Veräusserungsvorhabens mit dem Amt für Denkmalpflege sowie der Gemeinde zu definieren. Situationswert/Umgebung: Zu erhalten und zu pflegen ist die ortsbauliche Situation mit ihrer charakteristischen Umgebung, in welcher das wertvolle Objekt wirkt und wahrgenommen wird. | ||
| Nutzungsplanung | ÖREB-Kulturobjekt | ||
| Ortsbildinventar nach ISOS | Gebiet 1 (A-Gebiet), Einzelelement 1.0.1 (Schützenswertes Einzelelement) | ||
| Koord. Ost | 2718474 | Koord. Nord | 1281605 |
| Heutige Nutzung | Evangelische Kirche | ||
| Ursp. Nutzung | |||
| Gebäudename | Reformierte Kirche | ||
| Schutzstatus | Schutz rechtskräftig | ||
| Aktuelle Einstufung | besonders wertvoll, Ordentliche Revision | 2004 | |
| Link zu den Einstufungskategorien | |||
| Erstes Inventar | 1978 | ||
| Instanz | Verzeichnis | Eintrag | Datum |
|---|---|---|---|
| Gemeinde | Einzelverfügung | 13.01.2022 | |
| Bund | Kulturgüterinventar KGS | B-Objekt | 13.10.2021 |
| Bund | Schutzliste Bundesamt für Kultur (BAK) | Dienstbarkeit | 27.11.1969 |
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1842 von Johann Nepomuk Keller anstelle eines Gotteshauses von 1659 errichtet, das seinerseits eine spätromanische St. Michaelskapelle abgelöst hatte. Renoviert 1904. Restauriert 1967-69. Steht unter eidgenössischem Denkmalschutz. Eine der ersten Landkirchen der Schweiz im Stil der Neugotik. Schlichtes Langhaus mit sehr hohen und schmalen Lanzettfenstern, welche von konsolengestützten Sandsteingesimsen bekrönt werden. Der Ansatz des Giebeldaches ist durch Balkenkopf-Reihen hervorgehoben. An der Eingangsfront betont ein Rundfenster mit Rosettenaufteilung das Giebelfeld. Mounmentale Portalarchitektur mit Konsolgesimse auf Pfeilern, besetzt mit gotisierenden Fialentürmchen. Vierkantiger, verputzter Chorturm mit achtseitigem Spitzhelm, der im Verhältnis zum einfachen Langhaus sehr mächtig wirkt, und der auch die Dorfsilhouette von allen Seiten her dominiert. Eigentliches Wahrzeichen von Berlingen. 'Die Dekorationselemente an Schiff und Turm sind sowohl dem klassizistischen als auch dem gotischen Formenschatz entnommen: An West- und Südwand fialengeschmücktes, aber klassisch waagrecht überdachtes Spitzbogenportal; den Dachschrägen entlang ein klassischer Würfelfries; am Turm vermischt sich die antike Ordnung der Pilaster mit dem spätmittelalterlichen Motiv des Treppengiebels und mit gotisierenden Bauformen der Kirchenarchitektur' (Vgl. Lutz, Susanne. Berlingen TG. Schweizerische Kunstführer, hgg. Schweizerische Gesellschaft für Kunstgeschichte. Basel 1979). Inneres: lichtdurchfluteter Saal mit einfachem Tannenholztäfer; unter dem Deckenansatz Zwergbogenfries mit Masswerkmuster. Elegant-kühne, schwebend wirkende Emporenkonstruktion auf zwei zierlichen Gusseisensäulen, mit symmetrisch angelegten Treppenläufen und aufgemaltem Masswerkdekor auf der Emporenbrüstung. 'Von besonderer Qualität ist die Gestaltung des Chorbereichs. Er ist auf eine Rundnische mit axial aufgesetzter 'Schwalbennest'-Kanzel reduziert. Dem Nischenbogen ist ein doppelter Masswerkbogen mit hängender Mitte eingeschrieben. Anstelle einer Mittelsäule steht der Taufstein, der somit visuell und virtuell die Konstruktion trägt. Die halbrunde Marmorkanzel ist in den Scheitel des Nischenbogens gesetzt und kunstvoll mit Masswerk verklammert' (Vgl. Raimann, Alfons / Erni, Peter. Die Kunstdenkmäler des Kantons Thurgau. Band 6: Der Bezirk Steckborn. Bern 2001). Schutzziel: Zu erhalten und zu pflegen ist die gewachsene Substanz des neugotischen Kirchenbaus, die im Äusseren von herausragender, im Innern von überragender kulturhistorischer Bedeutung ist. Substantiell zu erhalten sind im Äusseren die für den Gesamtbau charakteristischen Konstruktions- und Gestaltungselemente. Substantiell im Inneren zu erhalten ist der Kirchenraum in seiner Gesamtheit mit den ihn auszeichnenden Einbauten und sakralen Ausstattungselementen. Denkmalgerechte Anpassungen sind möglich. Die Detaillierung des Schutzumfangs ist anhand eines konkreten Bauvorhabens zusammen mit dem Amt für Denkmalpflege sowie der Gemeinde zu definieren. Situationswert/Umgebung: Zu erhalten und pflegen ist Situation des Kirchenbezirks, in welcher das wertvolle Objekt wirkt und wahrgenommen wird, inklusive Freiräume und Vorplatzsituation. Weitere Dokumentation: Raimann, Alfons / Erni, Peter. Die Kunstdenkmäler des Kantons Thurgau. Band 6: Der Bezirk Steckborn. Bern 2001 (erweitertes Manuskript im Amt für Denkmalpflege). - Knoepfli Albert. Das neugotische Gotteshaus von Berlingen, in: Unsere Kunstdenkmäler XXI/1970/2, S. 97-104. - Willkommen in Berlingen. Broschüre, herausgegeben von der Politischen Gemeinde Berlingen 1999. S. 4. - Amt für Denkmalpflege, Budget-Berichte 1967, 1969, 1990, S. 14, 1994, S. 19. - Hux, Angelus / Troehler, Alexander. KlangRäume. Kirchen und Orgeln im Thurgau. Frauenfeld 2007, S. 90-91. - Orgelverzeichnis Schweiz und Lichtenstein, www.orgelverzeichnis.ch (Stand: 14.02.2014). - Ducret, Madeleine et al. (Hg.). Schätze des Glaubens. Kostbarkeiten aus dem Besitz der thurgauischen Kirchgemeinden. Frauenfeld 1999, S. 119, 163, 567, 598. - Lutz Susanne. Berlingen TG. Schweizerische Kunstführer. Hg. Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte. Basel 1979, S. 5-6. |